Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Oldenburg

Vormundschaften für Minderjährige

Vertretung

Unterstützung

Wertschätzung

Wir übernehmen Vormundschaften und Pflegschaften von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern teilweise oder vollständig an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert sind.
Was ist ein Vormund?
Die Vormundin ist die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen und trägt die Verantwortung für dessen Wohlergehen.
Pflegschaft
Bei einer Pflegschaft wird die Mitarbeiterin des SkF in Teilbereichen tätig, wie z.B.
  • Vermögenssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Gesundheitssorge
Ihre Ansprechpartnerin
Birgit Bieberstein

Dipl.-Sozialpädagogin
Tel: 0441 / 25024
E-Mail: b.bieberstein@skf-oldenburg.de

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