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Wer ist zuständig? ~ Der Weg der gesetzlichen Betreuung

von Klaus Schmidt


Erwachsene, die auf Grund einer Unfalls, einer Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht nur teilweise regeln können, erhalten auf eigenen Antrag oder durch Anregung bei Bedarf Unterstützung durch einen Betreuer.

Gegenwärtig erhalten in Oldenburg über 2700 Menschen Unterstützung durch eine gesetzliche Betreuung. Die Justiz rechnet wegen der demografischen Entwicklung sowie der Familienstrukturen mit steigenden Betreuungszahlen.

Im Fall einer gesetzlichen Betreuung laufen beim Betreuungsgericht alle Fäden zusammen. In dieser Abteilung des Amtsgerichts Oldenburg entscheiden die Richter darüber, ob und in welchem Umfang eine Betreuung eingerichtet wird. Auch danach muss das Gericht in wichtigen Fragen entscheiden – zum Beispiel bei der Zustimmung zur Fixierung von Pflegebedürftigen im Heimen, Vermögensangelegenheiten oder bei der Wohnung. Zudem kontrolliert das Gericht die Betreuer, begutachtet den Jahresbericht und führt die Betreuungsakten.

In Oldenburg wird die Sachstandsermittlung zur Prüfung eines Betreuungsbedarfs von der Betreuungsstelle im Sozialamt der Stadt organisiert; sie führt Gespräche mit Beteiligten und formuliert eine Stellungnahme für das Betreuungsgericht. Dabei wird oft ein geeigneter Betreuer vorgeschlagen, oft Familienangehörige, ehrenamtliche Betreuer oder – in komplexen Fällen – Berufsbetreuer. Die Betreungsstelle kümmert sich – in Kooperation mit dem Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) um die Gewinnung von Betreuern und ihrer Schulung.

Der Betreuungsverein – in Oldenburg angesiedelt beim SkF – hat die Aufgabe ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, zu vermitteln und sie in ihre Aufgaben einzuführen. Dazu gehören Beratung, Unterstützung und Weiterbildung. Dazu werden mit gemeinsam mit der Betreuungsstelle Einführungsseminare, Vorträge, Besichtigungen, Workshops, Praxisseminare und auch Einzelberatung angeboten.

Aber es gibt auch eine individuelle Möglichkeit der Vorsorge, die eine Betreuerbestellung überflüssig macht: Die Vorsorgevollmacht (siehe Bericht). Mit der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung stehen weitere Möglichkeiten zur Verfügung, den „vorletzten“ Willen selbst festzulegen. Diese Alternativen gewinnen in Oldenburg immer mehr an Bedeutung.

(Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg - 15. August 2012)