Durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im Alter kann jeder in die Situation geraten, nicht mehr selbst für sich entscheiden zu können. In diesem Fall können für Betroffene rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen nur im Rahmen der gesetzlichen Betreuung oder durch Vollmachten erfolgen.
Auch in der Arbeit einer ehrenamtlichen Betreuung kann das Thema Vorsorgemöglichkeiten oder Patientenverfügung auftauchen.
Hierüber informieren zwei Vorträge der Betreuungsstelle der Stadt Oldenburg (Oldb) und des Betreuungsvereins des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Oldenburg.
Eine Anmeldung ist erforderlich!