Betreuervergütung erhöht! Bundesrat stimmt Gesetz zur Erhöhung der Betreuervergütung um max. 17 % zu.
Bei aller Freude über diesen Teilerfolg darf jedoch nicht übersehen werden, dass die Vergütungsproblematik mit diesem Schritt nicht von der Tagesordnung verschwinden darf. Die aktuell zugesagte Erhöhung sichert zwar für einige Jahre das Überleben der Betreuungsvereine. Die schwer zu kalkulierenden Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes, der vom BMJV angestoßene Reformprozess zum Betreuungsrecht und die bereits in der nächsten Legislaturperiode vom Gesetzgeber vorgesehene Evaluierung werden dazu führen, dass sich der Gesetzgeber bereits recht bald wieder mit der Forderung nach einer angemessenen Vergütung für rechtliche Betreuer und nach einer langfristig gesicherten Förderung von Betreuungsvereinen beschäftigen muss.
Betreuungsvereine verdienen mehr!
Steigende Fallzahlen/ Immer komplexere Betreuungen/ Vergütung aus 2005/
Betreuungsvereine fordern höheren Stundensatz
Auszug aus dem Koaltionsvertragsentwurf vom Januar 2018:
"Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren und das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst durchgeführten Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht verbessern. Im Einzelnen wollen wir den Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen (Unterstützen vor Vertreten), sowie die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern stärken. Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen." (Quelle: Entwurf des nds. Koalitionsvertrages, Seite 133)
In der Vergangenheit haben wir Sie bereits darüber informiert, dass seit Jahren eine beträchtliche Finanzierungslücke bei den Betreuungsvereinen besteht.
Diese entsteht zum einen durch eine nicht mehr angepasste Vergütung der beruflich geführten Betreuung seit 2005 und der in dieser Zeit gestiegenen (Personal-)Kosten der tarifgebundenen Betreuungsvereine. Konkret: Seit 2005 wird die Betreuungsarbeit mit eine Pauschale in Höhe von 44 Euro / je Stunde vergütet. Alle dabei entstehenden Kosten sind davon zu tragen.
Zum anderen entsteht die Finanzierungslücke durch Mehraufwand in der Betreuungsführung. Laut einer aktuellen Studie werden pro Betreuung 3,3 Stunden monatlich vergütet, aber 4 Stunden geleistet.
Aufgrund der zunehmenden Not der Betreuungsvereine arbeitet unter anderem die sich 2014 gegründete niedersächsische Kampagnegruppe daran, die auf die Notlage und Unterfinanzierung der Betreuungsvereine aufmerksam machten. Auch wir SkF e.V. Oldenburg arbeiten bis bis heute mit in der Kampagnegruppe.
Die niedersächsische Kampagnegruppe organisiert Veranstaltungen und mobilisiert bis heute die Politiker vor Ort und auch überregional. Dabei führt der SkFe.V. auch vor Ort Gespräche mit verschiedenen politischen Vertretern von Land und Bund, unterstützt durch Stimmen aus der Bevölkerung.
Nachdem das Thema mehr in den Blick der Öffentlichkeit rückte, wurde am 18. Mai 2017 im Bundestag ein Gesetz zur Verbesserung der Vergütung für die Rechtliche Betreuung beschlossen. Dieser übrigens fraktionsübergreifende einstimmige Beschluss sollte die vorhandene Misere und die drohende Schließung vieler Betreuungsvereine bundesweit endlich abwenden.
Das Gesetz war zustimmungspflichtig und musste deshalb dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Fatalerweise wurde die Entscheidung im September 2017 unmittelbar vor der Bundestagswahl kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Seitdem stagniert die Situation.
Zwar hat der Bund 2016 eine sogenannte ISG-Studie in Auftrag gegebenen, welche zwischenzeitlich die Qualität in der Rechtlichen Betreuung untersucht und die aktuelle Vergütungssituation der Berufsbetreuer und Betreuungsvereine geprüft hat. Die Ergebnisse der Studie liegen seit Dezember 2017 vor.
Aber: An der finanziellen Notlage der Vereine hat sich bis heute nichts verändert.
Wir brauchen dringend die kurzfristige Sicherung der Existenz der Betreuungsvereine durch die notwendige Erhöhung der Betreuervergütung sowie einer auskömmlichen Querschnittsförderung.
Nur wenn unsere Existenz kurzfristig gesichert wird, können sich Betreuungsvereine an einer nun anstehenden ausführlichen Reformdiskussion beteiligen.
Die Forderung der Betreuungsvereine:
Das Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG) muss umgehend geändert werden. Für eine solche Gesetzesänderung bitten die Betreuungsvereine um Ihre Unterstützung. Eine Bundesratsinitiative aus Niedersachsen ist notwendig. Falls Sie politische Entscheidungsträger kennen, dann sprechen Sie diese auf die finanzielle Notlage der anerkannten Betreuungsvereine an.
Bitte denken Sie daran: Auch Sie oder Ihre Angehörigen können in die Situation kommen, die Hilfe eines Betreuungsvereins zu benötigen.
Filmbeitrag über die Arbeit eines ehrenamtlichen Betreuers:
Hinweis:
1)
Wenn Sie auf dem gewünschtem Bild die linke Maustaste betätigen, dann wird die hinterlegte Originaldatei in voller Größe runtergeladen.
2) Wenn Sie die rechte
Maustaste betätigen und "Bild speichern" wählen, dann wird lediglich die abgebildete Grafik runtergeladen. Wenn Sie unsere Kampagne unterstützen wollen, dann verschicken Sie die ausgewählte Postkarte per Mail. Vielen Dank für Ihr Engagement.
Flyer (A4 gefaltet; 152 KB)
Plakat 1 (A2-Druckformat; 7,5 MB)
Plakat 2 (A2-Druckformat; 4,26 MB)
Plakat 3 (A2-Druckformat; 5,77 MB)
Sehen Sie sich hier unseren Film zur Kampagneder Verbandlichen Betreuungsvereine von 2014 an.